FaZiT - Familien Zusammenführung im Team (2022)
Immer wieder werden uns über die reine Abstammung auch Fragen zum täglichen Leben unserer Vorfahren gestellt. Die Häufigsten möchten wir, zusammen mit unseren Antworten, an dieser Stelle sammeln und der Allgemeinheit zugänglich machen.
Das braucht der Familienforscher von sich und den noch lebenden Familienmitgliedern:
(Und denken Sie bitte daran, Originale immer zurückzugeben.)
Vor Einführung der preußischen Personenstandsgesetze:
Ja, etwa zur Hälfte!
Der Zuname gehörte zur Wohnstätte, nicht zur Person; deshalb wird er (heute auch
noch) als Hausname bezeichnet. Da in unserer Region das sächsische Erbrecht (Anerbentum)
galt, waren -von wenigen Ausnahmen abgesehen- Töchter in der Erbfolge den Söhnen
gleichgestellt; der/die Erstgeborene trat das Erbe an und der Ehepartner übernahm mit dem
Einzug in das Haus den Hausnamen des/der Erbberechtigen.
Um Ihnen helfen zu können benötigen wir einen Einstieg,
z.B.:
Wir sehen dann in unserer Datenbank nach, ob und wie wir Ihnen helfen können.
weder noch!
Sie sollten uns eine konkrete Frage stellen und soviel an Information dazu schicken, wie möglich (Datum, Name, Quelle, etc.).
Wir sehen dann in unserer Datenbank nach, ob und wie wir Ihnen helfen können.
(Das kann dann auch durchaus etwas länger dauern, also bitte nicht ungeduldig werden.)